Ab 2021, Neuregelung Motorradführerschein Kategorie A1, Kategorie A 35kW

- Die Kategorie A1 125ccm , max. 11 kW darf bereits mit 16 Jahren gefahren werden. 16 -18 jährige, welche Lernfahrausweis im Jahr 2020 mit max. 50ccm bekommen haben, sollten diesen zu 125ccm gratis beim Strassenverkehrsamt umschreiben lassen.
Ab 15 Jahren darf bereits ein Kleinmotorrad, 50ccm, max. 4kW, 45km/h beschränkt gefahren werden.
- Die Kategorie A ...


- Die Kategorie A beschränkt (max. 35.0 kW) ab 18 Jahren bleibt unverändert.
- Für die Kategorie A unbeschränkt (über 35.0 kW) gilt kein Direkteinstieg mehr ab 25 Jahren. Für diese muss nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis mit A beschränkt eine weitere praktische Prüfung, mit entsprechendem Fahrzeug (mind. 35.1 kW) abgelegt werden.

Ausnahme ist, wer die praktische Prüfung A beschränkt (mit Lernfahrausweis bereits gültig vor 2021), bis 30. Juni 2021 bestanden hat. Diese können nach 2- jähriger klagloser Fahrpraxis, wie gehabt, ein Gesuch ans Strassenverkehrsamt stellen, die Beschränkung 35kW ohne Prüfung aufzuheben.

Dies gilt aber nicht für jene, welche im Jahr 2003 ein "Update" vom 125ccm A1 zu Kategorie A (max.25kw respektive max. 35 kW) "geschenkt" bekommen haben. Diese müssen die Prüfung über 35 kW absolvieren.

Prüfungsfahrzeug:

  • Unter- Kategorie A1: maximum 125 ccm. (maximum 11 kW). Ab 16 Jahren, ab 15 Jahren maximum 50ccm, 4kW, 45km/h.
  • Kategorie A- (Leistungsbeschränkt): maximum 35.0 kW Motorleistung, maximum 0.2 kW / kg Leergewicht. Ab 18 Jahren.
  • Kategorie A (unbeschränkt): mindestens 35.1 kW Motorleistung, oder mindestens 0.21 kW / kg Leergewicht. Nach 2-jähriger klagloser Fahrpraxis mit A- (Leistungsbeschränkt), Antrag Lernfahrausweis möglich.

Zu unseren Fahrzeugen, Motorrad, Roller:


In den Weisungen vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) sind weitere spezielle Übergangsbestimmungen zu finden. 


PS: Öfters kommt die Frage: Wieviel ccm sind 35 kW?

Dies lässt sich nicht eindeutig beantworten. Es ist infolge unterschiedlicher Bauart des Motors (1, 2, oder mehrere Zylinder in unterschiedlicher Anordnung mit unterschiedlicher Kraft (Drehmoment) variabel.

Heutige erhältliche Fahrzeuge welche mehr als 35 kW Motorenleistung aufweisen, sind meistens über 500ccm.


Geschichtliches zu den Motorradführerschein Kategorien

Vor April 2003 galt:

Kategorie A1: ab 18 Jahren, maximal 125ccm (damals hatten 125ccm Motorräder bis zu 20 kW, ca. 27 PS)

Kategorie A, über 125ccm (Konnte mit Führerprüfung erworben werden nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis mit 125ccm Motorrädern.)

Ab April 2003 galt:

Kategorie A1: 16- jährige max. 50ccm, 18- jährige max. 125ccm mit max. 11 kW (sozusagen Kleinmotorräder)

Kategorie A- (beschränkt): 18- jährige max. 25 kW

Kategorie A: mind. 35 kW, nach 2- jähriger Fahrpraxis A- prüfungsfrei, oder mit 25 Jahren Direkteinstieg mit Führerprüfung möglich.

(Somit waren die 25 kW bis 35 kW Motorräder im Wert gefallen)

Ab 1. April 2016 galt:

Kategorie A1: 16- jährige max. 50ccm, 18- jährige max. 125ccm mit max. 11 kW

Kategorie A- (beschränkt): ab 18 Jahren max. 35 kW, Prüfungsfahrzeug mind. 400 ccm.

Kategorie A: mind. 40 kW, Prüfungsfahrzeug mind. 600 ccm. Nach 2- jähriger klagloser Fahrpraxis A- prüfungsfrei, oder mit 25 Jahren Direkteinstieg mit Führerprüfung möglich.

(Somit wären alle 400ccm welche meistens ca. 398 ccm, sowie alle 600 ccm welche meisten ca. 598 ccm haben nicht mehr als Prüfungsfahrzeug zugelassen. Volkswirtschaftlich sehr schlecht, da z.B. alle 250 ccm nicht mehr für die Führerscheinprüfung zugelassen wurden. Alle Fahrzeuge zwischen 35kW und 40 kW verloren an Wert)

Ab ca. 17. Mai bis 31. Dezember 2016 galt:

Kategorie A1: 16- jährige max. 50ccm, 18- jährige max. 125ccm mit max. 11 kW

Kategorie A- (beschränkt): ab 18 Jahren max. 35 kW

Kategorie A: mind. 40 kW. Nach 2- jähriger klagloser Fahrpraxis A- prüfungsfrei, oder mit 25 Jahren Direkteinstieg mit Führerprüfung möglich.

(Somit konnte mit fast allen Motorrädern die Führerprüfung absolviert werden, ausser mit Fahrzeugen zwischen 35 kW und 40 kW. Diese haben Wertverlust)

Ab 1. Januar 2017 galt:

Kategorie A1: 16- jährige max. 50ccm, 18- jährige max. 125ccm mit max. 11 kW

Kategorie A- (beschränkt): ab 18 Jahren max. 35 kW, Prüfungsfahrzeug mind. 390ccm

Kategorie A: mind. 40 kW, Prüfungsfahrzeug mind. 590 ccm. Nach 2- jähriger klagloser Fahrpraxis A- prüfungsfrei, oder mit 25 Jahren Direkteinstieg mit Führerprüfung möglich.

(Somit konnte mit alle 400ccm welche meistens ca. 398 ccm, sowie alle 600 ccm welche meisten ca. 598 ccm haben als Prüfungsfahrzeug gebraucht werden. Volkswirtschaftlich immer noch schlecht, da z.B. alle 250 ccm nicht mehr für die Führerscheinprüfung zugelassen wurden. Alle Fahrzeuge zwischen 35kW und 40 kW haben Wertverlust)

Ab 8. Juni 2017 galt:

Kategorie A1: 16- jährige max. 50ccm, 18- jährige max. 125ccm mit max. 11 kW

Kategorie A- (beschränkt): ab 18 Jahren max. 35 kW

Kategorie A: mind. 35 kW. Nach 2- jähriger klagloser Fahrpraxis A- prüfungsfrei, oder mit 25 Jahren Direkteinstieg mit Führerprüfung möglich.

(Die Volkswirtschaftliche beste Lösung, welche angelehnt an die EU Führerscheinkategorien sind. Somit kann wieder mit allen Motorrädern die Führerscheinprüfung absolviert werden. Einfach ausgedrückt bis 35 kW, sowie ab 35 kW. Fast wie früher die bis 125 ccm Maschinen, sowie ab 125 ccm Motorräder.)

Somit dürfte unser Wirtschaftsstandort Schweiz mit dem Mut für die Gesetzesänderung gewonnen haben.

Ab 1. Januar 2021 gilt:

Kategorie A1: 16- jährige max. 125ccm 11kW, 15- jährige max. 50ccm, 4kW, 45 km/h.

Kategorie A- (beschränkt): ab 18 Jahren max. 35 kW

Kategorie A: über 35 kW. Nach 2- jähriger klagloser Fahrpraxis ab Prüfungsdatum A- (beschränkt), Antrag Lernfahrausweis möglich.


Zu unseren Fahrzeugen, Motorrad, Roller:



Kommentare: 65
  • #65

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Dienstag, 05 Dezember 2023 16:55)

    Antwort zu #64 Marco
    Für eine rechtlich verbindliche Antwort ist selbstverständlich das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt massgebend.
    Mit dem Führerscheinprüfungsdatum, für A beschränkt (max. 35 kW), am 08.2022, wird der unbeschränkte nicht ohne weitere Führerscheinprüfung "A unbeschränkt" eingetragen. Somit ist wie Eingangs auf dieser Seite beschrieben ein Lernführerausweis ab 08.2024 für die Kategorie A unbeschrankt (Prüfungsfahrzeug mind. 35 kW) möglich mit anschliessender Führerprüfung.
    Anmerkung: Alter und Autoführerschein hat für dieses Anliegen keinen Einfluss.

  • #64

    Marco (Dienstag, 05 Dezember 2023 15:23)

    Ich habe meinen Motorradführerschein (35 kW) am 08.2022 erhalten, erfolgt die Umstellung auf unbefristet automatisch? Ich bin 1980 geboren und besitze seit 1999 einen Autoführerschein

  • #63

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Montag, 25 September 2023 10:45)

    Antwort zu #62 Méli
    Für eine rechtlich verbindliche Antwort ist selbstverständlich das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt massgebend.
    Wie beschrieben, können jene, welche vor der Führerschein - Neuregelung ab 1.1. 2021 die Prüfung A beschränkt (max. 35kW) erworben haben, ohne weitere Prüfung den Führerschein Kategorie A unbeschränkt (über 35kW) 2 Jahren nach Absolvierung der Prüfung A beschränkt prüfungsfrei beantragen. Somit muss, wenn die Prüfung im September 2021 gemacht wurde, auch die Prüfung für die Kategorie A unbeschränkt (über 35 kW) absolviert werden.
    Im Kanton Thurgau kann es sein, dass wenn der Lernfahrausweis Kategorie A beschränkt (max. 35kW) vor dem 31.12.2020 beantragt und die Prüfung vor 30. Juni 2021 abgelegt wurde, noch die Regelung gilt, ohne weitere Prüfung die A unbeschränkt (über 35kW) eintragen lassen zu können.
    Wie erwähnt, rechtlich verbindlich ist nur die Antwort vom Strassenverkehrsamtes ihres Wohnkantons.

  • #62

    Méli (Samstag, 23 September 2023 09:53)

    Ich habe vor 2 Jahren die beschränkte A Prüfung gemacht. Muss ich nochmal eine Prüfung absolvieren für die unbeschränkte? Ich habe Jahrgang 2001.

    Lg & vielen Dank für eine Antwort

  • #61

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Donnerstag, 31 August 2023 08:34)

    Antwort zu #60 Marco
    Für eine rechtlich verbindliche Antwort ist selbstverständlich das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt massgebend.
    -Es könnte sein, dass der Grundkurs in diesem Falle für die Kategorie A1 gültig ist, sofern der Lernfahrausweis A1 beantragt wird, bevor der der Kategorie A- beschränkt ungültig wird.
    -Es könnte sein, dass bereits Inhaber der Kategorie B (Auto) nach Kursbesuch die Kategorie A1 eintragen lassen kann, sofern der Lernfahrausweis A- beschrankt noch gültig ist, und das ohne praktische Prüfung.
    Drücke einfach die Daumen. Sie werden die Prüfung einfach bestehen.

  • #60

    Marco (Dienstag, 29 August 2023 21:28)

    Ich werde den Grundkurs für de Kategorie A-beschränkt absolvieren. Nehmen wir an ich bestehe die praktische Prüfung nicht, wäre der Grundkurs gültig für die Beantragung der Kategorie A1 oder muss der Grundkurs erneut besucht werden?

  • #59

    ForeverDarkGhost (Sonntag, 23 Juli 2023 22:11)

    Kann ich jemanden als A1 35 kW mitnehmen?

  • #58

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Montag, 03 Juli 2023 09:30)

    Antwort zu #57 Karrer Hans
    Mit einer Hyosung 300, welche 22 kW hat, kann die Führerprüfung der Kategorie A- beschränkt (maximum 35kW) absolviert werden.

  • #57

    Karrer Hans (Sonntag, 02 Juli 2023 10:36)

    Kann ich mit einer Hyosung 300 den Lernfahrausweis A- beschränkt erhalten? Oder muss ich eine Maschine 35 kw haben.
    Herzlichen Dank für die Auskunft und die tolle Webseite.
    Gruss Hans

  • #56

    Sabrina K (Montag, 10 April 2023 10:23)

    Darf man mit dem Lernfahrausweiss A beschränkt Fahrzeuge der Kategorie B1 probefahren?
    (B1, A1, M, F bekommt man ja mit A- dazu)
    Lg

  • #55

    Oukbay Mulugeita (Montag, 10 April 2023 10:05)

    Ich bin 45 Jahre alt ich habe Motorrad Grund kurz gemacht Darf Motorrad Roller 200ccm ,11 kw fahren?
    Ich bin noch nicht gemacht 125 ccm Prüfung

  • #54

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Freitag, 10 März 2023 15:30)

    Antwort zu #53 Shawatsang Tenzin
    Da das erwähnte Motorrad R125, 125ccm und max 11 kW hat, darf dieses somit mit der Führerschein -Kategorie A1 (max. 125cc, max. 11kw) gefahren werden. Deshalb kann dieses Fahrzeug nicht für die Führerscheinprüfung der Kategorie A beschränkt (bis max. 35kW) genutzt werden.
    Das Prüfungsfahrzeug für A beschränkt (max. 35kw) muss entweder über 125ccm, und/ oder eine Leistung gemäss Fahrzeugausweis haben zwischen 11.1 kw bis max. 35 kw

  • #53

    Shawatsang Tenzin (Freitag, 10 März 2023 12:11)

    Guten Tag

    Ich möchte gern den Kategorie A(beschränkt) mit Yamaha R125 absolvieren. Jedoch hat es nur 11Kw. Gibt es ein mindest Anforderung an kw oder ccm für diesen Kategorie?

  • #52

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Freitag, 03 März 2023 10:25)

    Antwort zu #51 Giuseppe
    Für eine rechtlich verbindliche Antwort ist selbstverständlich das zuständige Strassenverkehrsamt massgebend.
    Um die Führerscheinkategorie A1 (max. 125ccm, max. 11kw) ohne Geschwindigkeitsbegrenzung zu bekommen, Ist der Weg dazu zuerst einen Lernfahrausweis zu beantragen. In den ersten 4 Monaten des gültigen Lernfahrausweises besuchen sie den 12 Lektionen - Kurs bei einem Fahrlehrer. Mit der Kursbestätigung können Sie beim Strassenverkehrsamt die 45km/h Beschränkung streichen lassen. Keine weiteren Prüfungen. Gute Fahrt.

  • #51

    Giuseppe (Dienstag, 28 Februar 2023 23:44)

    Hallo ich habe folgende Führerausweise seit 2000 a1 bis 45 kmh und seit 2001 b! Was muss ich machen für das streichen der bis 45 kmh Beschränkung? Mfg

  • #50

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Freitag, 27 Januar 2023 18:53)

    Antwort zu #49 Stephan
    Danke für das Lob zur Seite.
    Ja, damit dürfen sie mit Fahrerlaubniss A Beschränkt fahren, sowie die Prüfung ablegen, da es sich meines Wissens um ein Motorrad mit 250ccm handelt.
    Sie verstehn das Richtig:
    11 Kw/ 158 Kg, sind 0.069 Kw/ 1 Kg (11 : 158)

  • #49

    Stephan (Freitag, 27 Januar 2023)

    Guten Tag .
    Ihre Seite ist sehr gut.
    Ich habe aber das mit den Kw/kg nicht ganz begriffen.

    Ich möchte den A Beschränkt gerne machen und hätte eine BMW R26 mit 11Kw und Leergewicht von 158 kg und 247 ccm .Damit dürfte ich die Prüfung machen?
    Da steht nicht mehr als 0.2KW/kg
    Bei 158 Kg und 11Kw gibt das 0.06kw/kg oder verstehe ich das komplett falsch?


    Freundliche grüsse Stephan

  • #48

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Samstag, 05 November 2022 15:38)

    Antwort zu #46 Jefferson
    Ja das stimmt. Nur Motorräder mit Maximum 70kW können zur 35kW Version gedrosselt werden.
    Grund:
    Normen geben an, dass das Drosseln von Motorrädern ab über 70kW illegal ist. Zudem wird diese Drosslung vom Strassenverkehrsamt nicht abgenommen, sodass im Fahrzeugausweis nur die Leistung des Orginalzustandes (also über 35kW) eingetragen wird.

  • #47

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Samstag, 05 November 2022 15:14)

    Antwort zu #45 Anna
    Für eine kompetente Antwort bezüglich KTM Motorrädern fragen Sie am besten einen KTM- Vertragshändler in Ihrer Nähe.

  • #46

    Jefferson (Donnerstag, 27 Oktober 2022 21:30)

    Hallo
    Stimmt es, dass man Motorräder welche offen über 70kW haben nicht drosseln, bzw. Fahren darf mit Führerschein A beschränkt?

  • #45

    Anna (Mittwoch, 26 Oktober 2022 14:58)

    Ich möchte nächstes Jahr mein Führerschein A beschränkt gern machen und würde mir gern eine KTM EXC Supermoto 300 holen (46 kW,63PS)
    Darf man diese drosseln und mit einem Führerschein A beschränkt in der Schweiz fahren ?

  • #44

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Freitag, 30 September 2022 11:13)

    Antwort zu #43 Sabrina
    Für eine rechtlich verbindliche Antwort ist selbstverständlich das zuständige Strassenverkehrsamt massgebend.
    Sie haben beinahe richtig verstanden. Die Reigenfolge der Abwicklung ist falsch.
    Wer im Besitze der schweizerischen Führerscheinkategorie Auto (B) und Motorrad A1/ 45km/h ist,
    hat für den Motorrad A1 (max.125ccm/ max. 11kW) ohne 45km/h Beschränkung folgendes zu tätigen:
    1: Lernfahrausweis A1 beantragen (dazu braucht es einen Sehtest, (welcher max. 24 Monate alt sein darf). Nothelferkurs braucht es für Inhaber Kategorie Auto (B) nicht mehr neu. Nach erhalt Lernfahrausweis A1 dürfen sie mit L-Schild bereits selbstständig Motorräder/ Roller mit max. 125ccm max. 11 kW führen.
    2: Innerhalb der ersten 4 Monate ab Ausstellung des Lernfahrausweises muss der Grundkurs 12h abgelegt sein. Mit der Kursbestätigung können Sie die Führerscheinkategorie A1 im Fahrzeugausweis eintragen lassen. (Bereits Inhaber des Führerscheines Auto müssen für die A1 offene Geschwindigkeit keine praktische Prüfung ablegen)

  • #43

    Sabrina (Donnerstag, 29 September 2022 16:48)

    Guten Tag

    Ich besitze einen Autoführerschein und die Kennzeichnung für Motorrad A1/45Kmh.
    Gerne würde ich wieder Roller fahren und da ich in Thailand meinen Führerschein gemacht hatte allerdings dieser in der Schweiz nicht gültig ist, möchte ich die Schritte zum Motorradführerschein wissen.
    Wenn ich richtig verstehe, muss ich einen Grundkurs über 12h ablegen, einen Nothelferkurs und Sehtest in der Schweiz absolvieren und danach einen Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt beantragen. Ich benötige den Führerschein für offene Maschinen nicht und möchte eigentlich nur sowas wie eine Vespa fahren. Wieviele Prüfungen muss ich ablegen und muss man hierfür dann eine Motorradkluft kaufen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

  • #42

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Dienstag, 20 September 2022 09:01)

    Antwort zu #41 Lewis
    Geehrter Herr Lewis, vermutlich haben sie durch den verständlichen Wunsch, Motorräder in offener Leistung zu fahren, etwas falsch verstanden;
    Sobald man die Prüfung beschränkt bis 35kw bestanden hat darf man nur Motorräder bis 35kw fahren, somit darf die Drosselung nicht entfernt werden. Eine Leistungsänderung ist gesetzlich eine technische Änderung welche vom Strassenverkehrsamt genehmigt werden müsste, um auch die Leistung im Fahrzeugausweis anzupassen.
    PS: Das blaue L darf nach bestandener Prüfung entfernt werden.

  • #41

    Lewis (Montag, 19 September 2022 12:17)

    Sehr geehrter Herr Ernst
    Vielen Dank für Ihre übersichtliche Website und die hilfreichen Kommentare!
    Verstehe ich es richtig, dass das blaue L sowie die Drosselung entfernt werden können, sobald man die Prüfung beschränkt bis 35kw bestanden hat?

  • #40

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Freitag, 09 September 2022 09:59)

    Antwort zu #39 Otto
    Da sie die Führerscheinkategorie A1 (bis max. 125ccm) nach Jahr 2003 erworben haben, ist jetzt aktuell die nächsthöhere Möglichkeit der Lernfahrausweis Kategorie A beschränkt (max. Leistung 35kW)
    Somit dürfen Sie das Motorrad mit 44.5 kW nicht fahren.
    Der Weg dazu ist folgender:
    Lernfahrausweis A beschränkt, Führerprüfung mit Fahrzeug max. 35 kW absolvieren.
    2 Jahre nach Datum Führerprüfung A beschrankt (max. 35kW) können Sie Lernfahrausweis A unbeschränkt (über 35kW) beantragen. Dann dürfen Sie ein Motorrad mit 44.5 kW fahren.

  • #39

    Otto (Freitag, 09 September 2022 09:17)

    Guten Tag
    Ich besitze seit 2006 die Kategorie A1
    Im Besitz der Familie ist ein Harley Davidson FXE
    Jg. 76
    44,5kw
    Leergewicht 0.15kw /kg
    Ist es irgendwie möglich dieses Motorrad mit Lernfahrausweis A Beschränkt zu fahren. Drosseln ist angeblich nicht möglich.

  • #38

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Freitag, 12 August 2022 08:53)

    Antwort zu #37 Yves Speich
    Für eine rechtlich verbindliche Antwort ist selbstverständlich das zuständige Strassenverkehrsamt massgebend.
    Wenn Sie die A1 Prüfung ("dazumalige 125er") vor 2003 gemacht haben, so dürfen Sie nach der Erneuerung des Führerscheines (welcher das Strassenverkehrsamt ausstellt), vom damaligen blauen Papierformat zur Kreditkartenformat, Motorräder und Roller der Kategorie A bis 35 kW Motorenleistung fahren. Keine weiteren Prüfungen erforderlich.

  • #37

    Yves Speich (Donnerstag, 11 August 2022 22:34)

    Guten Tag
    Ich habe die A1Prüfung vor 2003 gemacht.
    Jetzt möchte ich einen 250cm3 Roller kaufen.
    Was muss ich unternehmen, damit ich diesen fahren darf?

  • #36

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Freitag, 29 April 2022 11:50)

    Antwort zu #35 Hugo Kortschak
    Grüezi. Wenn Sie im Ausweis die Typengenehmigungsnummer 6HA136 haben, so ist die Leistung 34kW.bei 5'500 U/min. So wie ich das eruieren konnte, gibt es für dieses Modell keine Typengenehmigung mit mehr Leistung. Bitte fragen Sie doch Ihren Honda- Spezialisten vor Ort an.

  • #35

    Hugo Kortschak (Freitag, 29 April 2022 10:50)

    Guten Tag,
    ich besitze eine Honda VFR 800 FI Jahrgang 1998. Die Maschine ist tip top. Der einzige Wehrmutstropfen ist eine Drosselung, welche bei zu hoher Tourenzahl wirksam wird. Gibt es hierzu ggf. Änderungen im Gesetz, sodass man diese Drosselung entfernen könnte?
    Freundliche Grüsse

  • #34

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Mittwoch, 27 April 2022 14:05)

    Antwort zu #33 Isuf Fanaj
    Ja, das ist richtig. Ein elektrisch betriebenes Zweirad mit maximum 11kW Motorenleistung darf ab 16 Jahren gefahren werden. (Selbstverständlich mit entsprechender Fahrerlaubniss; Führerschein oder Lenfahrausweis)

  • #33

    Isuf Fanaj (Dienstag, 26 April 2022 20:47)

    Kategorie a1 ab 16 jahren möglich?
    Das heisst eine e scooter der unter 11 kw hat aber bis 100km/h fährt darf man auch als 16 jähriger fahren?

  • #32

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Dienstag, 08 Februar 2022 11:19)

    Antwort zu #31 Motorradfahrer
    Wieviel das Drosseln zu 35kW kostet ist nicht für alle Fahrzeugmodelle einheitlich.
    1. Zuerst stellt sich die Frage, ist das gewünschte Fahrzeug mit gedrosselter Leistung Typengeprüft, um möglichst einfach die Leistungsänderung beim Strassenverkehrsamt eintragen zu lassen.
    2. Kosten können beginnen bei:
    - Fr. 50.-- (z.B. nur Gasanschlag) zuzüglich Dokumente und Kosten Strassenverkehrsamt (Geschätzt ab Fr. 150 bis Fr. 350.--)
    Kosten können sein bis zu:
    - Fr. 1200.-- (z.B. Tausch des Steuergerätes) zuzüglich Dokumente und Kosten Strassenverkehrsamt (Geschätzt ab Fr. 150 bis Fr. 350.--)
    Am besten es wird beim Motorradhändler nachgefragt, welcher diese Marke anbietet.

  • #31

    Motorradfahrer (Mittwoch, 02 Februar 2022 04:48)

    Weiss jemand was kostet wenn man ein Motorrad drosseln lassen möchte?

  • #30

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Freitag, 13 August 2021 09:44)

    Antwort zu #29 Dani
    Mit dem Führerausweis Kategorie A1/ 45 km/h, darf man motorisierte Zweiräder führen mit maximal 125ccm Hubraum und maximal 11kw Motorenleistung, welche in der Geschwindigkeit gedrosselt sind zu 45km/h. Dies sind Fahrzeuge mit gelbem Nummernschild.
    (Erfahrungsgemäss haben Fahrzeuge mit maximum 45km/h meistens nicht mehr als ca. 3 kW Motorenleistung).

  • #29

    Dani (Freitag, 13 August 2021 08:52)

    Auf meinem Führerausweis ist der Eintrag A1 beschränkt bis 45 kmh vermerkt. Dieser hat den Eintrag vom Jahr 1990, welcher mir mit der Prüfung B damals eingetragen wurde.
    Frage: kann ich Roller 125ccm bis 11kw fahren damit?

  • #28

    Timon (Freitag, 13 August 2021 02:27)

    Hat sich erledigt habe nicht bedacht das es kein Direkteinstieg mehr gibt mit 25

  • #27

    Timon (Freitag, 13 August 2021 01:54)

    Hallo
    Ich hätte eine etwas ungewöhnliche Frage. Ich habe meine A beschränkt Prüfung vor dem 30.juni mit lehrfahrausweiss vor 2021 bestanden und werde im März 2022 25 jahre alt. Sprich würde ich nach 2 Jahren die A unbegrenzt geschenkt bekommen.
    Wäre es theoretisch möglich nach einem Jahr Fahrpraxis den Lernfahrausweiss für die A unbeschränkt zu beantragen. Dann die Kürse machen und einfach mit dem L am Nummernschild ein Jahr fahren ohne dann die Prüfung zu machen da ich diese dann ja sowiso geschenkt bekomme?
    Sinn und Zweck davon wäre es mir das Drosseln einer grossen Maschine ersparen kann ohne 2 Jahre warten zu müssen.

    Besten Dank im Voraus und Freundliche grüsse

  • #26

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Montag, 28 Juni 2021 09:45)

    Antwort zu #25 Lobsang Wöser Tenzingtsang
    Aufmerksame Leser haben sicherlich herausgefunden:
    Motorrad oder Roller mit mehr als 125 ccm oder mehr als 11.0 kW ist Führerschein A beschränkt (max. 35kW)

  • #25

    Lobsang Wöser Tenzingtsang (Samstag, 26 Juni 2021 21:19)

    Guten Abend, ich fahre immer Auto und Roller 125ccm fast acht Jahre.
    Heute ich eine günstiger Roller 150ccm/11.5Kw gekauft habe, dass ist A beschrank oder A1 Kategorie?
    Danke für die Antwort.

  • #24

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Montag, 11 Mai 2020 09:40)

    Antwort zu #23 Cynthia
    Für eine rechtlich verbindliche Antwort ist selbstverständlich das zuständige Strassenverkehrsamt massgebend.
    Aktuell, bis 31.12.2020 gilt die Weisung betreffend Prüfungsfahrzeuge der Motorradkategorie A (vom Astra am 01.07.2017): Anforderung an das Prüfungsfahrzeug Motorradkategorie A unbeschränkt ist mindestens 35 kW (mindestens 35.0 kW)
    Ab 01.01.2021 gilt gemäss Revision der Führerausweisvorschriften; Erläuterungen (vom Astra am 14.12.2018): Anforderung an das Prüfungsfahrzeug der Motorradkategorie A unbeschränkt (ohne Leistungsbeschränkung), ist Leistung mit mehr als 35 kW (mindestens 35.1 kW) ODER auch möglich ein höheres Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0.20 kW/kg

  • #23

    Cynthia (Freitag, 08 Mai 2020 21:08)

    Verstehe ich es richtig, dass man die Prüfung für A unbeschränkt auch mit einem 35kw Motorrad absolvieren kann?
    Danke für die Antwort :)

  • #22

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Mittwoch, 22 April 2020 10:47)

    Antwort zu #21 Dave
    Für eine rechtlich verbindliche Antwort ist selbstverständlich das zuständige Strassenverkehrsamt massgebend.
    Ich gehe davon aus, Sie haben im Jahre 1994 die dazumalige Motorradführerprüfung mit einer 125ccm Maschine abgelegt. In der Folge dürften Sie Ihren Führerschein ab April 2003 zu Motorrädern bis max. 25kW umschreiben lassen. In weiterer Folge durften, oder dürfen Sie ab 1. April 2016 diesen wiederum zu Motorräder bis max. 35kW umschreiben lassen.
    Da Sie jetzt bereits seit mindestens 2 Jahren mit klagloser Fahrpraxis Inhaber der Führerscheinkategorie A beschränkt (bis max. 25kW oder 35kW) sind, dürfen Sie im Jahr 2021 den Lernfahrausweis Motorräder Kat. A unbeschränkt (über 35 kW Motorenleistung) beantragen. Nach absolvierter praktischer Prüfung sind sie definitiver Inhaber aller Motorradführerscheinkategorien. Dies gilt nicht als „Direkteinstieg“, sondern als Erlangen einer fortführenden Führerscheinkategorie.

  • #21

    Dave (Montag, 20 April 2020 20:36)

    Guten Abend
    Ich besitze die Kat A beschränkt 25 KW seit 1994 , werde diese jetzt auf 35Kw umschreiben
    Frage: kann ich 2021 immer noch ein direkteinstig machen in Kat A unbeschränkt ?
    Danke im voraus

  • #20

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Dienstag, 25 Februar 2020 15:25)

    Antwort zu #19 Sepp
    Für eine rechtlich verbindliche Antwort ist selbstverständlich das zuständigen Strassenverkehrsamt massgebend.
    Ich gehe davon aus, wer dieses Jahr (2020) die Kategorie A, bis 35 kW Prüfung ablegt, den unbeschränkten nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis prüfungsfrei erhält.

    Empfehlung: Am besten wird es sein, die Prüfung möglichst dieses Jahr abzulegen.

  • #19

    Sepp (Dienstag, 25 Februar 2020 15:13)

    Falls ich dieses Jahr einen A 35KW Ausweis mache, habe ich trotz der Gesetzänderung 2021 die Möglichkeit den A unbeschränkt nach 2 Jahren prüfungsfrei zu erhalten.?

  • #18

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Freitag, 06 September 2019 15:04)

    Danke Päddy#17 zu Frage von Dani#15
    für die vertiefte Erläuterung. Selbstverständlich ist aktuell für über 25 jährige die Prüfung möglich zur grossen Töffprüfung (Kategorie A unbeschrankt (mind. 35kW))
    Für die grosse Töffprüfung benötigt das Prüfungsfahrzeug mindestens 35kW Motorleistung. Wer z.B. mit der erwähnten 300ccm mit 17.5kW zur Prüfung möchte, kann nur die beschränkte (Motorradkategorie beschränkt (max. 35kW)) absolvieren. Nach 2 Jahren wird die offene Kategorie geschenkt.

    Anmerkung: Voraussichtlich ist ab dem Jahre 2021 kein Direkteinstieg zur leistungsoffenen Motorradkategorie für über 25 jährige mehr möglich. Bedeutet voraussichtlich ab 2021 immer zuerst die beschränkte (bis 35kW) zu absolvieren, welche nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis ab Prüfungsdatum zur unbeschränkten umgeschrieben werden kann.

  • #17

    Päddy (Freitag, 06 September 2019 11:24)

    @Dani #15:
    Wenn du für die Kat. A1 2019 den Motorradgrundkurs 1 und 2a absolviert hast, musst du unabhängig von Alter und dem was im Ausweis steht, für die Kat. A beschr. den Motorradgrundkurs 2b und 3 besuchen und die praktische Prüfung (Manöverteil und fahren im Verkehr) ablegen.

    Aber warum die beschränkte Töffprüfung? Angesichts von deinem Jahrgang würde ich dir die grosse Töffprüfung vorschlagen. Kannst alles fahren und musst beim Kauf auf nix achten.

  • #16

    Seiten - Inhaber, Wächter's Werkstatt, Rolf Ernst (Montag, 12 August 2019 15:27)

    Antwort zu #15 Dani
    Für eine rechtlich verbindliche Antwort ist selbstverständlich das zuständigen Strassenverkehrsamt massgebend.
    Wenn Sie mit jetzigem Datum August 2019 die Führerscheinkategorie A1 erworben haben. So mussten Sie als Inhaber der Auto Führerscheinkategorie B keine praktische Prüfung ablegen.
    Wenn Sie nun die Führerscheinkategorie A Beschränkt (zB: für 300ccm mit 17.5kW) erhalten wollen, so müssen Sie als Inhaber der Kategorie A1 (bis 125ccm max 11kW), nicht alle 12 Lektionen absolvieren. Anschliessend muss eine praktische Prüfung abgelegt werden.
    Für die Abwicklung benötigt es einen Lernfahrausweis für die Führerschein- Kategorie A beschränkt (maximum 35kW Motorleistung)